Beilagen
Als Beilagen auch Beigabe oder Garnitur genant, bezeichnet man Bestandteile von Gerichten. Sie geben einem Gericht neben der Zubereitungsart den bestimmenden Charakter.
Mann unterscheidet dabei die Sättigungsbeilagen und Gemüsebeilagen. Ursprünglich war die Sättigungsbeilage als ein Bestandteil zu Fleischgerichten gedacht. Kartoffeln, Reis, Nudeln. Heute wird die Beilage in etwa je zur Hälfte durch Gemüse ersetzt.